Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Black Property GmbH und ihrer Tochtergesellschaften
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements oder Zimmern („Einheit“) zur Beherbergung, die zwischen der Black Property GmbH oder ihren jeweiligen inländischen Tochtergesellschaften BLK Hostel, Mike's Four, BLK Apartments, The Treasury Hotel und einem Kunden („Gast“) (zusammen „Parteien“) geschlossen werden, sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen der Black Property GmbH („Beherbergungsvertrag“), soweit die Parteien keine individuelle Vereinbarung getroffen haben.
Bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht anerkannt und gelten nur in jenen Fällen, in denen dies zuvor ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
1 Vertragsschluss
1. Vertragspartner sind die Black Property GmbH und der Gast. Mit der Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Sofern die gewünschte Wohneinheit verfügbar ist, erhält der Gast eine Reservierungsbestätigung von der Black Property GmbH. Mit der Annahme der Reservierung durch die Black Property GmbH kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen der Black Property GmbH und dem Gast zustande. Es steht der Black Property GmbH frei, die jeweilige Buchung in Textform zu bestätigen. Die Black Property GmbH kann den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen ablehnen.
2. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er gegenüber der Black Property GmbH zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Black Property GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte wird hierdurch in den Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen einbezogen.
3. Das Mindestbuchungsalter eines Gastes beträgt 18 Jahre. Minderjährigen ist der Aufenthalt in einer Einheit ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten nicht gestattet.
2 Reservierungen und Buchungsbedingungen
1. Mit der Reservierungsanfrage und deren Annahme durch die Black Property GmbH erwirbt der Gast keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohneinheiten innerhalb der Unterkunft, es sei denn, dies wurde im Rahmen des Beherbergungsvertrages ausdrücklich in Textform vereinbart.
2. Diese Nutzungsbedingungen werden zwischen Ihnen und der Black Property GmbH (operierend als BLK Hostel, Mike's Four, BLK Apartments und The Treasury Hotel) („UNTERNEHMEN“, „WIR“, „UNS“ oder „UNSER“) abgeschlossen. ). Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Dokumente, auf die sie ausdrücklich verweisen (gemeinsam diese „Nutzungsbedingungen“), regeln Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung von blackproperty.de, einschließlich aller Inhalte, Funktionen und Dienste, die auf oder über angeboten werden.
3. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass die Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohneinheit erbracht wird. Die Black Property GmbH behält sich das Recht vor, branchenübliche Einschränkungen wie unter anderem Mindestaufenthalte und Buchungsgarantien festzulegen oder für bestimmte Buchungstermine eine Anzahlung zu verlangen.
4. Reservierungen über diese Website unterliegen der Verfügbarkeit und Bestätigung durch die Black Property GmbH. Wir behalten uns das Recht vor, Reservierungen nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu stornieren. Alle auf dieser Website angezeigten Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Sofern nicht anders angegeben, ist die Zahlung für Reservierungen zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich. Für zusätzliche Dienstleistungen oder Annehmlichkeiten können zusätzliche Gebühren anfallen.
3 Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinien
1. Die Stornierungsbedingungen variieren je nach Reservierungsart und gewähltem Tarif. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung. Gegebenenfalls erfolgen Rückerstattungen gemäß unseren Stornierungsbedingungen.
2. Eine garantierte Reservierung kann vom Gast zu den von der Black Property GmbH genannten Stornobedingungen unter Angabe der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden, es sei denn, der Gast hat eine Buchung ohne Stornierungsmöglichkeit gewählt. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes bei der Black Property GmbH auf dem Konto eingegangen ist. Eine Stornierung führt in diesem Fall dazu, dass das Zimmer nicht mehr für den Gast reserviert ist und der Gast den bereits gezahlten Betrag zurückerhält. Ein Anspruch des Gastes auf Rückerstattung des bereits gezahlten Geldbetrages erlischt folglich, wenn er die Reservierung nicht bis zu dem mit der Black Property GmbH vereinbarten und in der Buchung ausgewiesenen Termin storniert.
3. Dies bedeutet, dass nach Ablauf der Stornierungsfristen eine Stornierung durch den Gast keine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Gast nach sich zieht. Black Property GmbH behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung – auch trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung – abzüglich ersparter Aufwendungen.
4. Black Property GmbH behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch bei Nichterscheinen des Gastes oder bei einer vorzeitigen Abreise des Gastes als vereinbart. Im Falle eines Nichterscheinens bei einer mehrtägigen Reservierungsgarantie behält die Black Property GmbH nicht nur den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, sondern behält sich auch das Recht vor, das Zimmer für alle weiteren Nächte ab der zweiten Nacht freizugeben.
5. Ein Gast, der das Zimmer am Anreisetag bereits bezogen hat, verliert mit dem Check-in ebenfalls das Recht auf kostenfreie Stornierung. Nach Durchführung des Check-Ins entfällt auch der Anspruch des Gastes auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages im Falle einer danach durchgeführten Stornierung durch den Gast.
6. Bei Buchungen, die nicht über die Website der Black Property GmbH oder des BLK Hostels oder Mike' Four's oder The Treasury, sondern über einen Drittanbieter erfolgen, kann eine Stornierung durch den Gast nur zu den zwischen ihnen vereinbarten Konditionen erfolgen zwischen dem Gast und diesem Drittanbieter. Auch eine eventuell vereinbarte Rückerstattung im Falle einer Stornierung erfolgt durch den Drittanbieter und nicht durch die Black Property GmbH.
4 Preise für Übernachtung und sonstige Preise
1. Es gelten die von der Black Property GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Brutto-Gesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und gesondert zu verrechnen sind lokale Abgaben, die nach dem jeweils geltenden Recht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurtaxe.
2. Bei Änderungen der Steuer-, Gebühren- und Abgabensätze sowie der wirksamen Erhebung neuer Steuern, Gebühren und Abgaben, die den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren, behält sich die Black Property GmbH eine Anpassung vor die Preise entsprechend. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung mehr als vier Monate beträgt.
3. Die Black Property GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Reduzierung der Anzahl der gebuchten Wohneinheiten, der Leistung der Black Property GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Tagespreis dadurch erhöht die kürzere Mietdauer bzw. das geringere Mietvolumen für die einzelnen Einheiten und/oder für die sonstigen Leistungen der Black Property GmbH.
5 Zahlungsbedingungen
Der Preis für die gesamte gebuchte Übernachtungsleistung ist vom Gast stets im Voraus zu bezahlen. Ist der Gast nicht derselbe wie der Buchende, gelten die Regelungen in Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen auch für den Buchenden.
Eine Aufrechnung durch den Gast ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
Gültige Zahlungsmittel sind Mastercard, Visa Card, American Express, Paypal, Zahlungen per Stripe. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
Als Stichtag für Zahlungen in Fremdwährungen gilt der Tag des Zahlungseingangs bei der Black Property GmbH. Im Falle einer Rückerstattung durch die Black Property GmbH wird ebenfalls dieser Stichtag zugrunde gelegt. Wechselkursschwankungen, bei denen die Fremdwährung am Tag der Erstattung weniger wert ist, gehen zu Lasten des Gastes. Wechselkursschwankungen, bei denen die Fremdwährung am Tag der Rückerstattung mehr wert ist, gehen zu Gunsten des Gastes.
Für nachträglich anfallende Gebühren aufgrund in Anspruch genommener Zusatzleistungen oder Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere entstandene Vertragsstrafen, behält sich die Black Property GmbH vor, die ausstehenden Beträge vom hinterlegten Zahlungsmittel abzubuchen.
Rechnungen der Black Property GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
Die Black Property GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Black Property GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Black Property GmbH vorbehalten.
6 Nutzungsmöglichkeiten der gebuchten Einheiten
1. Eine reservierte Wohneinheit steht dem Gast ab 15:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Ein Anspruch des Gastes auf eine frühere Bereitstellung am Anreisetag oder eine längere Bereitstellung am Abreisetag besteht nicht.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind am vereinbarten Abreisetag etwaige überlassene Schlüssel und ggf. Codekarten an die Black Property GmbH oder einen vom Beherbergungsbetrieb benannten Dritten zu übergeben oder, sofern vereinbart, in der Unterkunft zu belassen . Bei Verlust oder Nichtübergabe eines Schlüssels bei der Abreise wird eine Gebühr von 40,00 EUR erhoben. Die Black Property GmbH bleibt berechtigt, vom Gast Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 40,00 EUR übersteigt. Hierzu zählen auch die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Unmöglichkeit der Vermietung der Wohneinheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise („Late Check-out“) vorab mit der Black Property GmbH vereinbart werden. Stimmt die Black Property GmbH einem Late Check-out zu, ist die Black Property GmbH berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohneinheit 20,00 EUR pro angefangene Stunde zu berechnen. Bei Abreisen, die nach 14:00 Uhr erfolgen, wird der volle aktuelle Tagespreis (laut Homepage der Black Property GmbH) der Einheit berechnet. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late Check-out besteht nicht.
4. Räumt ein Gast die Unterkunft nicht bis spätestens 11.00 Uhr, kann die Black Property GmbH aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen Überschreitung 50 % des aktuellen Tagessatzes (laut Homepage der Black Property GmbH) in Rechnung stellen Vertragslaufzeit bis 14.00 Uhr, danach 100 %.
5. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann vorab mit der Black Property GmbH eine frühere Anreise („Early Check-In“) vereinbart werden. Stimmt die Black Property GmbH einem Early Check-In zu, ist die Black Property GmbH berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Einheit 20,00 EUR pro angefangene Stunde zu berechnen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.
7 Weiterverkauf
1. Der Weiterverkauf/Vermietung und/oder die Weitervermittlung gebuchter Einheiten ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist die Weiterveräußerung von Anteilen und/oder Anteilskontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Anteilspreisen nicht gestattet. Auch die Abtretung oder Veräußerung der Forderung gegen die Black Property GmbH ist unzulässig. Die Black Property GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/Veräußerung gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder Zahlung gemacht hat. In den aufgeführten Fällen besteht kein Anspruch des Gastes auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge.
2. Auch die Untervermietung der Mieteinheit, deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Nutzung von Flächen außerhalb der Mieträume für Werbemaßnahmen, Bewerbungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Black Property GmbH Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt nicht, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
3. Eine Nutzung der Wohneinheit zu anderen als der Beherbergungszwecken, insbesondere einer gewerblichen Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Black Property GmbH das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen. Kosten, die der Black Property GmbH durch die gewerbliche Tätigkeit des Gastes entstehen, sind vom Gast zu tragen.
8 Haftung der Black Property GmbH
1. Die Black Property GmbH haftet für Schäden aus der von der Black Property GmbH zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet die Black Property GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Black Property GmbH beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Black Property GmbH nur und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Haftung zurückzuführen ist auf die der Gast regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Einer Pflichtverletzung der Black Property GmbH steht die der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Black Property GmbH gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die Black Property GmbH sind ausgeschlossen, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
2. Sollten Störungen oder Mängel in den Leistungen der Black Property GmbH auftreten, wird sich die Black Property GmbH bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen etwaigen Schaden gering zu halten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, die Black Property GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet die Black Property GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch gegenüber der Black Property GmbH erlischt, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung der eingebrachten Sache nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung der Black Property GmbH mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die verspätete Benachrichtigung ohne Auswirkung auf die Aufklärung des Sachverhalts ist. Bringt der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro in die Unterkunft ein, ist die Haftung der Black Property GmbH auf den oben genannten Betrag beschränkt. Bringt der Gast andere Sachen, die nicht als Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten anzusehen sind, mit einem Wert von mehr als EUR 3.500,00 in die Einheit ein, so ist die Haftung auf das Hundertfache des Preises der gebuchten Einheit für einen Tag begrenzt , jedoch nicht mehr als EUR 3.500,00. Etwaige Schäden, die über die Haftungshöchstgrenzen hinausgehen, sind vom Gast selbst zu tragen. Hat der Gast das Geld, die Sicherheit, Wertsachen oder sonstige Gegenstände nicht im verschlossenen Zimmersafe aufbewahrt, kann die Black Property GmbH nicht haftbar gemacht werden.
4. Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Verpflichtung der Black Property GmbH zur Überwachung des Stellplatzes besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet die Black Property GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 5. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich, in jedem Fall jedoch vor Verlassen der Parkanlage, anzuzeigen. Die Black Property GmbH haftet nicht für Schäden, für die andere Gäste oder sonstige Dritte allein verantwortlich sind.
5. Sämtliche Ansprüche gegen die Black Property GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Black Property GmbH sowie bei der Verletzung einer Kardinalpflicht.
6. Die Black Property GmbH übernimmt keine Haftung für verloren gegangenes Eigentum. Ausgenommen hiervon ist die Haftung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Black Property GmbH. Die Rückgabe von Fundsachen erfolgt nur auf Anfrage entgeltlich und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 oder mehr, wenn die Gegenstände versandt werden müssen. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich, die Fundsachen für die Dauer von sechs Monaten aufzubewahren.
7. Zurückgelassene Gegenstände des Gastes werden nur auf Wunsch, Gefahr und Kosten des Gastes an den Gast nachgesandt. Die Black Property GmbH lagert die Gegenstände für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten und berechnet hierfür ein angemessenes Entgelt, das sich nach dem für die Lagerung erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwand richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Gegenstände bei erkennbarem Wert dem örtlichen Fundbüro übergeben.
8. Die §§ 536, 536a BGB finden keine Anwendung. Die Black Property GmbH haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Kleidung sowie mitgebrachten Gegenständen des Kunden und seiner Begleitpersonen.
9. Ebenso übernimmt die Black Property GmbH keine Verantwortung oder Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, die in den Gepäckschließfächern, Waschmaschinen oder anderen öffentlich zugänglichen oder öffentlichen Bereichen aufbewahrt, deponiert oder zurückgelassen werden.
9 Kundendaten und digitaler Check-in
Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt die Black Property GmbH zwingend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Black Property GmbH ist die Black Property GmbH berechtigt, das folgende gültige Ausweisdokument (für inländische Gäste einen Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste den Reisepass) digital anzufordern Kreditkartendaten beim Check-in. Dies gilt für eine Buchung, bei der zwei oder mehr Gäste in einem Zimmer untergebracht werden, für jeden Gast einzeln.
Kann die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente oder vorsätzlicher Manipulation beim digitalen Check-in nicht zweifelsfrei geklärt werden, ist die Black Property GmbH berechtigt, die Buchung zu stornieren und dem Gast den Zutritt zum Objekt zu verweigern.
Um schädliche Buchungen zu vermeiden, setzt die Black Property GmbH Softwarelösungen ein, die auf Basis der abgefragten Daten (E-Mail-Adresse, Wohnadresse, Telefonnummer, Kreditkarte etc.) für jeden Gast einen sogenannten „Fraud Prevention Score“ ermitteln und erkennen schädliche Buchungen. Sollte die Software eine solche Buchung erkennen, behält sich Black Property GmbH das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
Nicht angemeldete Besucher oder Gäste haben keinen Zutritt zu den Unterkünften. Nur die in der Reservierung angegebenen Gäste dürfen die Hoteleinheit zu jedem Zeitpunkt ihrer Buchung betreten. Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer zusätzlicher Gäste in die Buchung oder des Besuchs von Gästen wird je nach Tagessatz ein Aufpreis für zusätzliche Gäste berechnet. Die Black Property GmbH behält sich das Recht vor, den Gast zu verweisen, wenn der/die Gast(er) sich nicht über Besucher informiert und den Zuschlag nicht bezahlt.
10 Beendigung des Beherbergungsvertrages
1. Die Black Property GmbH ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von der Black Property GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen, (ii) Einheiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Informationen gebucht werden Fakten; wesentlich kann sein, aber nicht ausschließlich; die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts, (iii) die Black Property GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Black Property GmbH gefährden kann und deren Standorte in der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der Black Property GmbH zuzurechnen ist. (iv) der Zweck oder der Grund des Aufenthalts rechtswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/einer Vermietung und/oder einer Weitervermittlung. (vi) Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der Gast sonst gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
3. Im Übrigen ist die Black Property GmbH zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten kann.
4. Die Black Property GmbH hat den Gast unverzüglich über die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren.
5. Kündigt die Black Property GmbH den Vertrag aus einem vom Gast zu vertretenden Umstand oder aus einem wichtigen Grund im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist die Black Property GmbH auch berechtigt, künftige Buchungen des Gastes zu stornieren oder abzulehnen . Dies gilt auch, wenn diese Buchungen bereits von der Black Property GmbH bestätigt wurden.
6. Im Falle einer berechtigten ordentlichen oder mildernden Kündigung seitens der Black Property GmbH besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gegen die Black Property GmbH.
11 Gutscheine
1. Ein bei der Black Property GmbH erworbener Gutschein kann ausschließlich für Leistungen der Black Property GmbH eingelöst werden. Sollten nach Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben verbleiben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen; Sie sind nicht weiterverkaufbar oder übertragbar und können nicht gegen Bargeld eingelöst werden. Der Käufer des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an die der Gutschein und die Rechnung gesendet werden sollen.
2. Widerrufsbelehrung: Gutscheinerklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in jeglicher Form (Brief, Fax, E-Mail) oder bei fristgerechter Übersendung des Gutscheins auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang des Gutscheins beim Beschenkten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins aus. Der Widerruf ist zu richten an Black Property GmbH, Stichwort: Gutschein; per E-Mail: info@blackproperty.de.
12 Rauchverbot in der Wohneinheit
1. Die Einheiten sind Nichtrauchereinheiten. Daher ist das Rauchen in den Gemeinschaftsräumen sowie in den Gästewohnungen und Balkon- und/oder Terrassenbereichen verboten. Das Rauchverbot gilt für alle Produktgruppen und umfasst somit neben Zigaretten und Joints auch Zigarren, E-Zigaretten, Wasserpfeifen, Kräuterzigaretten sowie IQOS, Verdampfer und ähnliche Geräte.
2. Der Verstoß gegen das allgemeine Rauchverbot stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und wird von der Black Property GmbH mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 300,00 geahndet. Darüber hinausgehende Schäden aufgrund erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Unmöglichkeit der Vermietung der Einheit bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Im Gebäude befinden sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr („Brandmeldeanlage“) verbunden sind. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (z. B. wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast unbeschränkt, mindestens jedoch in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. Einsatzkosten der Feuerwehr). ).
13 Ruhezeiten und Feierverbot
1. Lärm in der gebuchten Wohneinheit, den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten sowie auf dem umliegenden Gelände ist zu vermeiden. Die Nachtruhe ab 22 Uhr. bis 6 Uhr morgens sind einzuhalten („Ruhezeiten“).
2. Lautstarke Veranstaltungen mit mehreren Personen („Partys“) sind in den Wohneinheiten nicht gestattet.
3. Der Verstoß gegen die Ruhezeiten und das Abhalten von Partys stellt einen vertragswidrigen Gebrauch dar und wird von der Black Property GmbH mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250,00 geahndet. Darüber hinausgehende Schäden aufgrund erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Unmöglichkeit der Vermietung der Einheit bleiben ausdrücklich vorbehalten.
14 Beschädigung oder Diebstahl
1. Der Gast hat die Wohneinheit pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Als grobe Verschmutzung gelten solche Verschmutzungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen. Treten solche groben Verschmutzungen während des Aufenthaltes des Gastes auf oder bestehen diese auch nach dessen Abreise noch, ist die Black Property GmbH berechtigt, dem Gast eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Wohneinheit) in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wegen erhöhter Reinigungskosten und möglicher Umsatzeinbußen aufgrund der Nichtvermietbarkeit der Einheit bleibt der Black Property GmbH ausdrücklich vorbehalten.
2. Bei Schäden, die über die übliche Nutzung hinausgehen, oder bei Diebstahl ist die Black Property GmbH berechtigt, dem Gast den entstandenen Schaden sowie die gesonderten Aufwendungen für die Schadensbeseitigung, einschließlich etwaiger entgangener Einnahmen aus einer Vermietung, in Rechnung zu stellen Einheit, die aus diesem Grund nicht möglich ist. Auch leichte Fahrlässigkeit begründet eine Schadensersatzpflicht des Gastes.
3. Gleiches gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit diese auf Veranlassung des Gastes auf dem Gelände der Black Property GmbH entstehen.
4. Die vorsätzliche Beschädigung von Inventar, Möbelstücken oder der Einheit selbst stellt neben dem Schadensersatzanspruch der Black Property GmbH eine vertragswidrige Nutzung dar und wird daher mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 150,00 je Schaden geahndet Fall. Dies gilt auch für die Entfernung von Inventar oder Möbelstücken oder die Störung technischer Anlagen, insbesondere der Rauchmelder. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wegen etwaiger Umsatzeinbußen, die sich aus der Unmöglichkeit der Vermietung ergeben, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
15 Haustiere
1. Das Mitbringen eines Haustiers in die Unterkunft ist grundsätzlich nicht gestattet. Ein Anspruch des Gastes auf eine Ausnahme besteht nicht.
2. Bringt der Gast unerlaubt ein Haustier in die Wohneinheit, wird für eine Sonderreinigung seitens der Black Property GmbH eine Pauschale von EUR 200,00 erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wegen erhöhter Reinigungskosten und möglicher Umsatzeinbußen aufgrund der dadurch nicht vermietbaren Einheit behält sich die Black Property GmbH ausdrücklich vor.
16 Wartung
Der Gast ist verpflichtet, die überlassene Wohneinheit, die Einrichtung sowie die zur gemeinsamen Nutzung vorgesehenen Räume, Einrichtungen und Geräte pfleglich zu behandeln und für eine ordnungsgemäße Belüftung und Heizung zu sorgen.
Der Gast ist außerdem verpflichtet, bei Bezug der Unterkunft die Ausstattung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb mitzuteilen.
Der Gast haftet für alle Schäden an der Mieteinheit, der Einrichtung sowie den zur gemeinsamen Nutzung vorgesehenen Räumen, Einrichtungen und Geräten, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Nutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind . Etwaige Schäden an der Mieteinheit hat der Gast der Black Property GmbH unverzüglich anzuzeigen.
Die Reinigung der Mieteinheit erfolgt wöchentlich durch die Black Property GmbH. Der Gast ist verpflichtet, nach Mitteilung der Black Property GmbH an den von der Black Property GmbH hierfür beauftragten Dienstleister Zutritt zur Wohneinheit zu gewähren. Verweigert der Gast nach entsprechender Mitteilung der Black Property GmbH die wöchentliche Pflichtreinigung, so hat er eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 an die Black Property GmbH zu zahlen. Gleiches gilt für etwaige Behinderungen während der wöchentlichen Reinigung. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen, die sich aus der Nichtvermietung der Einheit ergeben, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Eine Videoüberwachung der von der Black Property GmbH beauftragten Dienstleister durch den Gast ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß hiergegen gilt zusätzlich als Behinderung des Gerätezugangs für den beauftragten Dienstleister und hat somit eine Gebühr in Höhe von 150,00 EUR zur Folge. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wegen etwaiger Umsatzeinbußen, die dadurch entstehen, dass die Einheit nicht vermietet werden kann, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Gästen ist es nicht gestattet, sich in den Objekten der Black Property GmbH selbst anzumelden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung und der daraus resultierende Mehraufwand der Black Property GmbH aufgrund behördlicher Anfragen wird als Behinderung des Betriebsablaufs gewertet und mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 geahndet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt der Black Property GmbH ausdrücklich vorbehalten.
Die Black Property GmbH muss in unregelmäßigen Abständen routinemäßige Wartungsarbeiten an allen physischen Vermögenswerten und Einheiten durchführen, um sicherzustellen, dass diese in gutem Zustand sind und weiterhin optimal und sicher funktionieren. Diese Richtlinie gilt für alle physischen Vermögenswerte der von der Black Property GmbH verwalteten Immobilien, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen von Elektrosystemen, Sanitär-, Heiz- und Kühlsystemen, Aufzügen und anderen Geräten in der Einheit. Der Gast ist verpflichtet, dem von der Black Property GmbH zu diesem Zweck beauftragten Dienstleister bzw. Wartungsteam nach Benachrichtigung Zutritt zur Unterkunft zu gewähren. Wartungsaktivitäten werden regelmäßig geplant, und die Häufigkeit der Wartung hängt von der Art der Anlage und ihrer Nutzung gemäß den Empfehlungen des Herstellers und den Best Practices der Branche ab. Verweigert der Gast die in bestimmten Zeitabständen verpflichtende Wartung, hat er eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 an die Black Property GmbH zu zahlen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Wartungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Nichtvermietbarkeit des Gerätes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
17 Gruppenbuchungen / Kontingentverträge / Veranstaltungszeiten
1. Für Gruppenbuchungen ab fünf Wohneinheiten und Kontingentverträge gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, die in den jeweiligen Verträgen festgelegt sind.
2. Für Buchungen während Veranstaltungs- und Messezeiten gelten abweichende Stornierungsfristen. Diese werden im Buchungsvorgang und auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
18 Internetnutzung
1. Die Black Property GmbH stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, beispielsweise aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen oder Ähnlichem, können nicht ausgeschlossen werden.
2. Der Gast darf die Internetverbindung nicht missbräuchlich nutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere § § 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheberrechte, Patentrechte, Namensrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt die Black Property GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadensersatzansprüchen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des bereitgestellten Internetanschlusses durch den Gast bzw durch Dritte mit Wissen des Gastes. Der Freistellungsanspruch erstreckt sich insbesondere auf Ansprüche aus der Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten, Namensrechten, Markenrechten und Persönlichkeitsrechten sowie Verstößen gegen das Datenschutzrecht.
3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Gast für sämtliche Schäden, die durch die Weitergabe der Zugangsdaten an die Black Property GmbH entstehen.
4. Darüber hinaus behält sich die Black Property GmbH vor, bei Rechtsverstößen den Internetanschluss des Gastes zu sperren.
19 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung der Black Property GmbH finden Sie unter https://www.blackproperty.de/privacypolicy.
20 Schlussbestimmungen
1. Die Ausstattung der Anlage und das jeweilige Serviceangebot vor Ort entsprechen dem Standard der Black Property GmbH und können von den länderspezifischen Kriterien der jeweiligen Sternekategorie abweichen.
2. Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Gastes sind unwirksam.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Beherbergungsbetriebes.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO (ZPO) und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, Gerichtsstand ist Düsseldorf.
5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Der Beherberger ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.